Privatinvestoren können Immobilienerwerbsrecht in der Republik Kroatien wie folgt realisieren:
Gründung einer GmbH ist empfehlenswert, da dies der schnellste Weg zum Immobilienerwerb ist. Registrierung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (d.o.o.) in der Republik Kroatien durch einen ausländischen Staatsbürger. Abgesehen von der Schnelligkeit, besteht in diesem Fall der Vorteil einer Hypothekgewährung. Ein in Kroatien gegründetes Unternehmen wird als kroatisches Unternehmen angesehen und darf somit ohne vorherige Genehmigung durch das Justizministerium Immobilien erwerben.
Persönliches Eigentum
Eine Privatperson kann Eigentumsrecht auf Immobilien erlangen, unter der Voraussetzung der Reziprozität und der Einwilligung des Justizministeriums. Gemäß kroatischer Gesetzgebung sind Hypothekenkredite nicht verfügbar für ausländische Staatsbürger, die die Immobilie in der Eigenschaft als Privatpersonen erwerben.
Die Vermietung einer erworbenen Immobilie ist nur möglich, insofern der Eigentümer über eine Arbeitserlaubnis und einen angemeldeten Wohnsitz in Kroatien verfügt.
Es ist ein schriftlicher Antrag an die folgende Adresse zuzusenden:
Ministarstvo pravosuđa Republike Hrvatske
Uprava za građansko pravo
Dežmanova 6
10000 Zagreb
KROATIEN
Dem schriftlichen Antrag (in Form einer kurze Anrede an den Empfänger gerichtet) muss außerdem noch Folgendes beigelegt werden:
a) Die Rechtsgrundlage des Eigentumserwerbs (Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Unterhaltsvertrag u.ä.) als Originaldokument oder beglaubigte Abschrift
b) Eigentumsnachweis des Verkäufers/Enteignens der einschlägigen Immobilien, d.h. Auszug aus dem Grundbuch (Originaldokument, nicht älter als 6 Monate)
c) Bescheinigung der örtlichen Verwaltungsbehörde mit der Zuständigkeit für Urbanistik und Raumplanung (Gespannschaftsbüro), dass sich die Immobilie im Rahmen des durch den Urbanistikplan vorgesehenen Baubereiches befindet.
d) Eine Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit des ausländischen Käufers (beglaubigte Kopie des Reisepasses) oder eine Bescheinigung über den Status einer Rechtsperson (Auszug aus dem Handelsregister) insofern der Käufer eine ausländische Rechtsperson ist,
– insofern es einen Bevollmächtigten gibt, wird eine Originalvollmacht oder eine beglaubigte Kopie benötigt. Sollte es jedoch keinen Bevollmächtigten geben, zusätzlich zum Antrag und der o.g. Unterlagen und Urkunden, muss ein Nachweis über die entrichtete Verwaltungsgebühr beigelegt werden.
Immobiliensteuer
Das Steuersystem in der Republik Kroatien ist dem System der Mitgliedsstaaten der EU sehr ähnlich. Der Immobiliensteuerzahler ist der Immobilienerwerber (Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung, Eintragungen und Befreiung von Immobilien aus Handelsgesellschaften, Immobilienerwerb im Liquidations- oder Insolvenzverfahren, sowie aufgrund eines Gerichtsbeschlusses). Die Besteuerung des Erwerbes von Neuerbauten Immobilien erfolgt gemäß Mehrwertsteuergesetzt. Die Immobiliensteuer wird nach einem Steuersatz von 5 % entrichtet, der sich nach dem Grundwert des Immobilienmarktwertes im dem Augenblick des Erwerbs richtet. Das Gesetz schreibt viele Befreiungen von der Immobiliensteuerzahlung vor (allgemeine Steuerbefreiungen, sowie Steuerbefreiungen beim Eintrag der Immobilien in Handelsgesellschaften).
Maklerprovision
by
Hier finden Sie die aktuelle Zahlen über die gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Maklerprovisionen für Käufer / Verkäufer, beim Tausch eine Immobilie sowie für Mieter / Vermieter.
Courtagebestimmungen entnehmen Sie bitte aus der beigefügter PDF – Dokument, welches Sie mit dem Adobe Acrobat Reader ab Version 6.x öffnen können. Diesen können Sie kostenlos unter den beigefügtem Link
http://www.adobe.com/products/acrobat/readstep2.html
herunterladen / downloaden.
Die aktuellste Informationen finden sie unter dem Link
http://www.hgk.hr/wps/portal/
Dateien zum Download
AGB-s
by
Seit 1996 kooperiere ich mit Partner Agenturen in verschiedensten Regionen Kroatiens. Mit professionellen Partner vor Ort, helfen wir Klienten, Ihre Ziele zu erreichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen in wenigen Worten erklärt:
Es gelten immer, die AGB-s der Agentur, für dessen Objektangebot, Sie sich interessieren.
Diese werden Ihnen rechtzeitig oder auf Ihre Anfrage vorgelegt.
Ihre persönliche Daten, werden von allen Parteien, höchst vertraulich behandelt.
Bei Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Boris Micudaj
Aktualisiert am 18.11.2022.
Sie befinden sich auf Kroatien Immobilien ..
Eigentumsgesetz für EU-Bürger
by
Über den folgenden Link erreichen Sie digitalen Landesportal und bekommen Antworten auf alle Fragen über den Immobilienkauf in Kroatien.
Weiterer Ansprechpartner für rechtliche Fragen, das kroatische Justizministerium.
Immobilienvermittlung – ges. Bestimmungen v. 2007
by
Hier finden Sie gesetzliche Bestimmungen rundum Immobilienvermittlung in Kroatien. Der beigefügter Link führt Sie direkt zur kroatischen Industrie und Handelskammer.
Wichtige Kauftipps
by
Wenn Sie eine Immobilie im Ausland kaufen wollen, finden Sie hier wichtige Tipps, damit Sie nicht in eine Falle tappen.
Verlockend: ein Landhaus in der Toskana, Kroatien oder wo auch immer. Aber wer sich aus einer schwärmerischen Urlaubslaune heraus zum Kauf entschließt, übersieht oft die Risiken des Immobilienerwerbs im Ausland. Gerade in den Ferienregionen, wo die Nachfrage am größten ist, warten oft Heerscharen von windigen Maklern und ausgefuchsten Verkäufern nur darauf, euphorischen Fremden „Bruchbuden“ anzubieten.
Tipps für den Kauf eine Immobilie
• Kaufen Sie nur, was Sie selbst gesehen haben und verlassen Sie sich nicht auf Prospekte oder Videos.
• Prüfen Sie das Gebäude auf bauliche Mängel.
• Zahlen Sie erst beim Notar. Bestehen Sie auf einen notariellen Vertrag, auch wenn er nicht zwingend notwendig ist.
• Prüfen Sie das Grundbuch. Sind die Eigentumsverhältnisse der Immobilie geklärt? Ist der Verkäufer überhaupt Eigentümer der Immobilie und lasten auf dem Grundstück Hypotheken?
• Fragen Sie bei der Gemeinde, ob Sie ein bestehendes Gebäude umbauen dürfen, noch Erschließungskosten offen sind oder ein direkter Zugang zu einem öffentlichen Weg existiert.
• Berücksichtigen Sie, dass die Kauf- und Finanzierungskosten im Ausland viel höher als in Deutschland sein können. Notar, Grundbucheintragung, Erwerbsteuern, Schätzgebühren, Übersetzungen verschlingen einige Prozent des Kaufpreises. Hinzu kommen unter Umständen die Maklercourtage (5 bis 8 Prozent) und Beleihungskosten (5 Prozent).
• Lassen Sie den Vertragsentwurf übersetzen und nehmen Sie einen Dolmetscher zur Beurkundung mit, wenn Sie die Landessprache nicht beherrschen.
• Prüfen Sie, ob es Gesetze über Nutzungsbeschränkungen oder -pflichten der Immobilie gibt, zum Beispiel Verbote und Beschränkungen in Strandnähe.
• Existieren möglicherweise Vorkaufsrechte anderer Personen?
• Prüfen Sie mehrmals – eventuell zu unterschiedlichen Jahreszeiten – die Gegend, in der Sie die Immobilie erwerben möchten. Vergleichen Sie die Preise genau.
• Lassen Sie sich keine Schwarzbauten aufschwatzen – auch wenn vielleicht der Kaufpreis lockt, Sie zahlen später erheblich drauf.
• Kapitalanleger sollten bei einer Ferienimmobilie bedenken, dass nicht nur der Kauf Geld kostet, sondern zusätzlich während der Dauer des Besitzes ständig Ausgaben anfallen.
In der Annahme Ihnen hiermit schon mall geholfen zu haben, wünsche ich Ihnen viel Glück bei der Suche nach Ihrem Traumdomizil.
Boris Micudaj
Weitere Kontaktadresse in Deutschland:
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.
Zähringer Str. 373, 79108 Freiburg, Telefon: 0761-55012, Fax: 0761-55013.